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Wallonien: Solarpaneele und Einspeisevergütung – alles, was Sie wissen müssen.

Ab Januar 2024 gilt in Wallonien das System der Einspeisevergütung. Im Rahmen dieses Systems wird der Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, und der Strom, den Sie wieder in das Netz zurückführen (einspeisen), über einen digitalen bzw. bidirektionalen Zähler separat gemessen:

Für den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, bezahlen Sie den Tarif Ihres Vertrags, d.h. den Entnahmetarif.

Für den Strom, der von Ihren Solarpaneelen erzeugt und wieder in das Netz zurückgeführt wird, erhalten Sie einen bestimmten Betrag pro kWh, d.h. die Einspeisevergütung.

Sie zahlen dabei keinen Prosumer-Tarif.
Ob die Einspeisevergütung auf Ihre Umstände Anwendung findet, lesen Sie auf dieser Seite.

Das System der Einspeisevergütung kommt für Sie noch nicht zur Anwendung – selbst wenn Sie einen digitalen Zähler besitzen. Bis 2030 werden in Wallonien schrittweise alle Zähler digital umgerüstet. Bis Ende 2030 wird Wallonien ebenfalls zum System der Einspeisevergütung übergehen.

Was geschieht bis dahin?
Das System des rückwärtslaufenden Zählers, auch als Kompensationssystem bezeichnet, kommt weiterhin zur Anwendung – unabhängig davon, welchen Zähler Sie besitzen. Wir berechnen die Differenz zwischen Ihrer Entnahme und Ihrem eingespeisten Strom, wobei Ihnen nur dieser "Netto"-Verbrauch in Rechnung gestellt wird. Mit anderen Worten wird die eingespeiste Energie von Ihrem Verbrauch abgezogen. Da Sie das Stromnetz jedoch in beide Richtungen nutzen – d.h. für Entnahme und Einspeisung –, zahlen Sie einen Beitrag zu den Netzkosten, der als "Prosumer-Tarif" bezeichnet wird.

Das System der Einspeisevergütung gilt für alle neuen Solaranlagen nach dem 01.01.2024. Im Rahmen dieses Systems bezahlen Sie einerseits für den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, erhalten jedoch im Gegenzug eine Vergütung für das Stromvolumen, das Sie mit Ihren Solarpaneelen erzeugen und in das Netz einspeisen.

Wurden Ihre Solarpaneele also nach dem 01.01.2024 installiert, zahlen Sie keinen Prosumer-Tarif und erhalten automatisch einen digitalen Zähler.

ENGIE vergütet Ihre Einspeisung mit bis zu 7,266c€/kWh – ein für Belgien sehr hoher Tarif*.

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Mit einem Preis, der ein Jahr lang konstant bleibt

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Einspeisevergütung: 5,157c€/kWh

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1-Jahres-Vertrag

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Unsere höchste Einspeisevergütung: 7,266c€/kWh

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Kundendienst über Internet und Telefon

Rechnung per E-Mail oder per Post

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Mit ausschließlicher Online-Kundenbetreuung

1-Jahres-Vertrag

Monatlich variabler Preis

Einspeisevergütung: 5,262c€/kWh

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Nur Online-Kundenbetreuung

Rechnung nur per E-Mail

*Einspeisevergütung des Vertrags FLOW VARIABLE zum normalen Tarif (für Verträge mit Stromentnahme), auf Basis der VREG-Parameter geschätzte jährliche Einspeisevergütung.

Sie sind schon Kundin bzw. Kunde? Melden Sie sich bei Ihrem Kundenbereich an und sehen Sie in der Rubrik "Persönliche Angaben" und dann "Ihre Dokumente" nach, wo auf die Einspeisung Bezug genommen wird.

Wir antworten schnell und unmissverständlich auf Ihre am häufigsten gestellten Fragen.

Was müssen Sie tun, wenn die Einspeisevergütung demnächst für Sie gilt? arrow-down-fwd

Sie sind bereits Kundin bzw. Kunde?
Dann kümmern wir uns um alles. Sobald uns Ores (der Verteilernetzbetreiber) über Ihre neuen Umstände unterrichtet hat, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie direkt in den Genuss der mit Ihrem Vertrag verbundenen Einspeisevergütung kommen.

Es kann jedoch einige Wochen dauern, bis uns Ores diese Angaben übermittelt. Dieser Verzug ist für Sie aber belanglos, weil die Einspeisevergütung rückwirkend auf Ihren Vertrag angewendet wird (d.h. ab Installation Ihres digitalen Zählers bzw. Ihrer Solarpaneele, sofern Sie bereits zuvor einen digitalen Zähler besaßen).

Sie sind noch keine Kundin bzw. kein Kunde von ENGIE?
Selbstverständlich profitieren Sie von unseren günstigen Konditionen, wenn Sie Kundin bzw. Kunde werden.

Wonach richtet sich meine Einspeisevergütung? arrow-down-fwd

Die Höhe der Einspeisevergütung und der Entnahmepreis richten sich nach den Marktpreisen. Wenn Sie einen Vertrag mit Festpreis haben, bleiben diese Beträge während der Laufzeit Ihres Vertrags konstant. Bei einem variablen Vertrag variieren die Preise monatlich oder vierteljährlich gemäß Ihrem Vertrag.

Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und dem Entnahmepreis ist durch mehrere Faktoren zu erklären:
1. Eine hohe Differenz ist darauf zurückzuführen, dass Sie Ihre Energie dann einspeisen, wenn die Preise niedrig sind (da viel Solarenergie in das Netz eingespeist wird, wenn die Nachfrage tendenziell gering ist). Umgekehrt entnehmen Sie Ihre Energie, wenn die Preise höher sind (abends im Winter, wenn keine Solarenergie erzeugt wird und die Nachfrage höher ist). Diese Differenzen spiegeln sich im Verhältnis zwischen der Einspeisevergütung und dem Entnahmepreis wider.
2. Darüber hinaus sind bei der Gesamtrechnung im Hinblick auf die Entnahme Zusatzkosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen Ökobeiträge (und Beiträge für Kraft-Wärme-Kopplung in Flandern), Netzkosten (für die Verteilung der von Ihnen verbrauchten Energie) sowie eine Reihe von Steuern und Abgaben, die für die Entnahme zu zahlen sind.
3. Beachten Sie ebenfalls, dass Sie für die Entnahme 6% Mehrwertsteuer zahlen, aber für Ihre eingespeiste Energie keine 6% Mehrwertsteuer erhalten, zumal Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.

All diese Faktoren erklären die Preisdifferenz. Tipp: Verbrauchen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erzeugung so viel Energie wie möglich. Sie verringern so das Volumen der entnommenen kWh und folglich Ihre Gesamtrechnung!

Sie haben noch keine Solarpaneele?

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Die Antwort finden Sie hier