Stimmt das Anfangsdatum meines Vertrags mit dem Datum der Ablesung meines Zählerstands überein?

Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Daten.

• Das Anfangsdatum Ihres Vertrags können Sie selbst festlegen.
Dieses Datum kann auf jeden beliebigen Tag im Jahr fallen. Endet die Gültigkeit Ihres Vertrags, so beginnt er am selben Tag erneut, weil er automatisch verlängert wird.

• Das zweite Datum wird von Ihrem Verteilernetzbetreiber festgelegt.
An welchem Tag Ihre Zählerstände abgelesen werden, können Sie nicht selbst festlegen. Tatsächlich liest der Verteilernetzbetreiber die Zählerstände jedes Jahr im selben Zeitraum gemäß seiner eigenen Planung ab.

Wenn Sie Ihren Vertrag oder Tarif ändern, dürfen Ihre Zählerstände nicht aufgenommen werden, und es folgt keine Rechnung.

Bei der jährlichen Ablesung wird ein Teil Ihres Verbrauchs zu Ihrem alten Tarif und ein anderer Teil zu Ihrem neuen Tarif in Rechnung gestellt.

Ihr Verbrauch verteilt sich gemäß der durchschnittlichen Verbrauchskurve.